Ich betreue und berate Sie in allen rechtlichen Fragen Ihres privaten oder gewerblichen Mietverhältnisses, wobei ich gerade mit Blick auf eine für alle Beteiligten angemessenen Fortführung des Vertrags- verhältnisses bereits auch im Vorfeld eines Rechtsstreits tätig werde. So kann häufig eine für alle Beteiligten vorteilhafte Fort- setzung des Mitverhältnisses gesichert werden.
Selbstverständlich übernehme ich für Sie aber auch die Führung durch alle Instanzen, um Ihre bestehenden Ansprüche nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Probleme und Streitigkeiten im Mietrecht berühren oftmals in besonders starkem Maße den persönlichen Interessenbereich der Beteiligten. Auf der einen Seite des Mietverhältnisses steht ein Mieter, für den das streitige Mietobjekt regelmäßig den Lebens- mittelpunkt darstellt, auf der anderen Seite ein Vermieter, für den die Mieteinnahmen oft einen wesentlichen Teil seiner Einkünfte darstellen.
Aus diesem Grund bietet sich gerade auch im Mietrecht das Verfahren der Mediation an, um solche Konflikte zu einer interessengerechten Lösung zu führen.