Das Familienrecht bildet einen Schwerpunkt meiner Arbeit.
Neben der außergerichtlichen und prozessualen Vertretung in familienrechtlichen Auseinandersetzungen macht die Beratung in Ehe- und Partnerverträgen und deren Ausarbeitung einen großen Teil meiner Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet aus.
Meine Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechtes umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten sowie die Ausarbeitung letztwilliger Verfügungen und vorsorgende Maßnahmen der Vermögensnachfolge unter Lebenden.
Die Erfahrung, dass in Familien- und Erbrecht ein durchgestrittener Konflikt am Ende häufig zerbrochene Verhältnisse und Verlierer auf beiden Seiten produziert, bildet die Grundlage für mein Engagement in der Mediation. Diese bietet die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Erarbeitung von Problemlösungen im Interesse aller von einer Familienkrise Betroffenen.